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E-Rechnung 2 Fibu Dokumentation
I. Hintergrund
Mit dem Richtlinienentwurf „VAT in the Digital Age“ (ViDA) hat die Europäische Kommission eine verpflichtende Nutzung der E-Rechnung in Verbindung mit einem Meldesystem vorgesehen. Die Umsetzung ist bis zum Jahr 2028 geplant.
Die Bundesregierung hat mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März 2024 die E-Rechnungspflicht für Unternehmen implementiert. Demnach sind Firmen im innerdeutschen Geschäftsverkehr (B2B innerhalb Deutschlands) verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und auszustellen.
II. Änderungen zum 01.01.25
- Für Geschäftsvorfälle „business to business“ (B2B) innerhalb Deutschlands, das heißt Fälle, in welchen beide Unternehmen, sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger den Firmensitz in Deutschland haben, müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Gleiches gilt für die in §1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete). Liegt kein Firmensitz vor, reicht auch der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt.
- Der Begriff E-Rechnung wurde neu definiert. Als E-Rechnung wird nur eine im XML-Format erstellte Rechnung akzeptiert. Die Struktur hierfür ist in der EU-DIN 16931 vorgegeben. Alle anderen Formate, z.B. in Papierform oder als .pdF gelten als sogenannte „sonstige Rechnungen“ und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
- Die Rechnung im XML-Format darf nicht verändert werden und muss in dem Format, in welchem sie empfangen wurde, archiviert werden. Im Falle einer Betriebsprüfung ist die Rechnung im XML-Format zur Verfügung zu stellen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Datensätze der Rechnungen elektronisch geprüft werden. Sie erhalten – nach erfolgter technischer und sachlicher Prüfung - ein elektronisches Kennzeichen, welches den Datensatz als formal und sachlich korrekt ausweist, die sogenannte Validierung.
WICHTIG: Nur eine validierte und archivierte E-Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug!
- Der unter (3.) genannte Prozess muss im Unternehmen in einer Verfahrensdokumentation beschrieben sein. Eine Musterverfahrensdokumentation zur Ansicht finden Sie unter folgendem Link. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine beispielhafte Darstellung ohne rechtlich verbindliche Gültigkeit handelt. Musterdokumentation ansehen.
- Ausnahmen gelten ausschließlich für steuerfreie Umsätze nach §4 Nummer 8 bis 29 UStG, Rechnungsbeträge bis 250,- Euro und Fahrausweise.
III. Übergangsregelungen
ACHTUNG: Es wird unterschieden zwischen Rechnungseingang und Rechnungsausgang!
- Für den Rechnungseingang (Empfang von Rechnungen) gibt es KEINE Übergangsfristen.
- Für den Rechnungsausgang (Ausstellen von Rechnungen) ist das Ausstellen von Rechnungen in anderen Formaten bis Ende 2026 erlaubt.
Voraussetzung: Der Empfänger stimmt diesem Format zu.
- Für Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz bis zu 800.000 Euro verlängert sich die Übergangsfrist für das Ausstellen von Rechnungen bis Ende 2027.
Alle Ausführungen sind unverbindlich und vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben. Sie ersetzen in keinem Fall eine Beratung durch den Steuerberater und / oder Rechtsanwalt.
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Allgemeine Einstellungen
Einstellungen in der Schnittstelle für die E-Rechnung
Die Einstellungen für das Modul „E-Rechnung“ finden Sie im Bereich „E-Rechnung“ in der Funktion Setup (vgl. Abb.1)
Abb.1
Es öffnet sich, die in Abb. 2 dargestellte Maske.
Abb.2
Im Reiter „Allgemein“ hinterlegen Sie im Feld „Importpfad“ bitte den Pfad, unter welchem Sie künftig, die zu
importierenden Rechnungen ablegen und für den Import bereitstellen wollen.
Bitte hinterlegen Sie im Reiter „Allgemein“ im Feld „Exportpfad“ den Pfad für Ihre E-Rechnungen, an welchem Sie
die validierten und visualisierten Rechnungen zur weiteren Bearbeitung in der Finanzbuchhaltung ablegen möchten.
Speichern Sie bitte anschließend den festgelegten Exportpfad über den Button „Änderungen speichern“ ab.
Das Feld „Temporärer Pfad“ wird von der Schnittstelle intern benötigt, ist nicht editierbar und kann ignoriert werden.
Die Daten im Reiter „Lieferanten Stammdaten“ (vgl. Abb.3) müssen nicht manuell eingetragen werden.
Abb. 3
Diese Daten können beim Einlesen der Belege über die in Abb. 4 gezeigte Funktion einmalig eingegeben und
automatisch in die Lieferanten Stammdaten zurückgeschrieben werden.
Markieren Sie hierzu bitte einen Artikel und klicken Sie auf die in Abb.4 rechts markierte Funktion.
Abb. 4
Es öffnet sich die in Abb. 5 gezeigte Maske. Die Daten werden automatisch übernommen und können entweder
direkt abgespeichert oder zuvor editiert werden. Erkennt das Programm beim Einlesen künftig die Kombination
aus Kreditor und Artikel, werden der Rechnung zur Übergabe an die Buchhaltung automatisch das richtige
Kreditorenkonto, sowie das richtige Sachkonto, zugeordnet.
Abb. 5
In den Einstellungen im Reiter „Lieferanten Stammdaten“ ergibt sich nun das in Abb. 6 gezeigte Bild.
Die Referenz zum Kunden ist dabei die vergebene Leitweg ID, welche in den meisten Fällen die
USTID sein wird und dadurch den Sender eindeutig identifizierbar macht.
Soll der Buchungssatz für alle Artikel eines Kreditors identisch sein, kann dies durch das
Aktivieren der Checkbox „für alle Artikel“ realisiert werden. Bitte speichern Sie im Anschluss
Ihre Einstellungen über den Button „Änderungen speichern“ ab.
Abb. 6
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Verarbeitung E-Rechnung
Verarbeitung der E-Rechnung innerhalb der Schnittstelle
Die Schnittstelle zur Verarbeitung von E-Rechnungen ist grundsätzlich in zweierlei Versionen verfügbar:
- Als Standalone Version (unabhängig von unseren FiBu-Schnittstellen)
- Als zusätzliches Modul (Add on für unsere FiBu-Schnittstellen)
In beiden Versionen ist wahlweise das Verarbeiten per „Drag & Drop“ oder „Einlesen aus einem Verzeichnis“ möglich.
Die in unsere FiBu-Schnittstellen integrierte Version bietet zusätzlich die vorkontierte Übergabe des Buchungsstapels
an die Finanzbuchhaltung.
Nach dem Start der Software und dem Wechsel in den Bereich „E-Rechnung“ öffnet sich die in Abb. 1 gezeigte Maske:
Abb.1
Um Belege per „Drag and Drop“ in der Schnittstelle zu verarbeiten, markieren Sie die Belege auf Ihrem System
(z.B. den Anhang einer Mail) und ziehen diesen mit der Maus in das weiße Feld der Schnittstelle. Anschließend
können dir Rechnungen direkt über den Button „Belege auslesen“ weiterverarbeitet werden. Das heißt im Folgenden
werden die Belege validiert (technische Prüfung) und visualisiert (sachliche Prüfung). Um Belege aus einem
Verzeichnis einlesen zu können, klicken Sie bitte auf den in Abb. 1 gezeigten Button „Einlesen aus einem Verzeichnis“.
Es öffnet sich die in Abb. 2 gezeigte Maske des zuvor in den Stammdaten hinterlegten Importpfades:
Abb. 2
Sie sehen alle E-Rechnungen, die im Folgenden eingelesen werden (Abb. 3 und Abb. 4).
Abb. 3
Abb. 4
Nach dem Einlesen öffnet sich die in Abb. 5 gezeigte Maske. Sie erhalten eine Liste der eingelesenen Rechnung
mit dem Ergebnis der technischen Prüfung. Dies bedeutet, die Dokumente wurden hier auf die Einhaltung der
Struktur der Datensätze im Hinblick auf die Norm EU-DIN-16931 geprüft (validiert). Für jeden Datensatz erhalten
Sie ein Prüfergebnis. Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Bestanden:
Der Datensatz wurde geprüft und erhält ein elektronisches Kennzeichen zur weiteren Verarbeitung.
Dieses Kennzeichen wäre im Falle einer Betriebsprüfung auch elektronisch auslesbar.
- Bestanden mit Warnung:
Der Datensatz wurde geprüft und kann derzeit, übergangsweise weiter verarbeitet werden. Für künftige
Rechnungsstellungen,sollte jedoch der Prüfbericht eingesehen und die Beanstandung behoben werden.
Das elektronische Kennzeichen wird auch hier angehängt, so dass der Beleg zur weiteren Verarbeitung
zur Verfügung steht.
- Nicht Bestanden:
Der Datensatz wurde geprüft und nicht zur weiteren Verarbeitung zugelassen. Einen Hinweis zur
Fehlerbehebung finden Sie im Menüpunkt „Report ansehen“. Sie haben auch die Möglichkeit, die
Rechnung direkt beim Versender per Mail zu reklamieren. Wählen Sie hierzu bitte die Funktion
„E-Mail an Verkäufer“.
Abb. 5
Im nächsten Schritt muss die E-Rechnung sachlich geprüft werden. Damit ein XML-Datensatz lesbar und somit prüfbar
gemacht wird, findet jetzt eine Visualisierung statt (Abb. 6). In der Software haben Sie die Möglichkeit, sich jede
Rechnung einzeln anzeigen zu lassen. Dazu aktivieren Sie bitte die Checkbox hinter dem jeweiligen Datensatz.
Alternativ können Sie alle Rechnungen auf einmal anzeigen lassen, indem Sie die Funktion „Alle Dokumente
visualisieren“ anklicken.
Abb. 6
Nachdem Sie die Rechnungen sachlich geprüft haben, müssen Sie diese akzeptieren. Damit bestätigen Sie die sachliche
Richtigkeit der jeweiligen Rechnung. In der Software haben Sie die Möglichkeit, jede Rechnung einzeln zu akzeptieren.
Dazu aktivieren Sie bitte die Checkbox hinter dem jeweiligen Datensatz. Alternativ könne Sie alle Rechnungen auf
einmal akzeptieren, indem Sie die Funktion „Alle Dokumente akzeptieren“ anklicken (vgl. Abb. 7).
Abb. 7
Ist sowohl die Checkbox „Visualisiert“, als auch die Checkbox „Akzeptiert“ für die jeweilige Rechnung aktiviert,
stehen diese zur weiteren Verarbeitung in der Schnittstelle zur Verfügung (vgl. Abb. 8). Dabei können alternativ
wieder nur einzelne Rechnungen über den Button „Ausgewähltes Dokument verarbeiten“ oder alle Rechnungen
über den Button „Alle Dokumente verarbeiten“ weiterverarbeitet werden.
Abb. 8
Möchten Sie den Prüfbericht für eine E-Rechnung ansehen, markieren Sie bitte die entsprechende Rechnung und
wählen Sie die Funktion „Report ansehen“. In Abb. 9 ist die Meldung für eine Rechnung gezeigt, welche die
Validierung nicht bestanden hat. Möchten Sie sich den detaillierten Prüfbericht ansehen oder diesen ggf. an
den Aussteller der betroffenen Rechnung senden, klicken Sie bitte auf den Button „Prüfbericht“. In Abb. 10
ist dargestellt, wie ein solcher Prüfbericht aussehen kann. Diese Rechnung kann anschließend nicht zur
weiteren Verarbeitung übernommen werden.
Abb. 9
Abb. 10
Die Abbildung 11 zeigt den Prüfbericht einer erfolgreichen Validierung. Über den Button „Prüfbericht ansehen“
können wiederum Details zur Prüfung der Rechnung eingesehen werden (Abb. 12). Mit dem Button „Übernehmen“
kann diese Rechnung direkt zur weiteren Verarbeitung übernommen werden.
Abb. 11
Abb. 12
Beim Versuch, eine Rechnung mehr als einmal zu verarbeiten, wird die in Abb. 13 dargestellte Fehlermeldung
ausgegeben. Eine mehrfache Verarbeitung in der Finanzbuchhaltung ist somit ausgeschlossen.
Abb. 13
Die, wie zuvor beschrieben, verarbeiteten Rechnungen, stehen nun zur weiteren Verarbeitung (Kontierung
und Übergabe an die Finanzbuchhaltung) zur Verfügung. Hierzu wechseln Sie bitte zurück in den Bereich
„E-Rechnung“ der Schnittstelle (Abb. 14).
Grenzen Sie bitte über die Datumsauswahl zunächst den Zeitraum ein, für welchen Sie die E-Rechnungen zuvor
bearbeitet haben und klicken Sie anschließend auf die Funktion „Belege auslesen“ (Abb. 14).
Abb. 14
Die ausgelesenen Rechnungen können Sie wie in Abb. 15 dargestellt, in der Mitte der Schnittstelle sehen. Diesen
wurde bereits ein Sachkonto zur weiteren Bearbeitung in der Buchhaltung mitgegeben. Die Vergabe des Sachkontos
richtet sich nach der zuvor hinterlegten Konfiguration im Bereich "E-Rechnung" ->"Setup" -> "Lieferanten Stammdaten".
Abb. 15
Werden im Beleg Fehler festgestellt, z.B. ein fehlendes oder nicht plausibles Sachkonto, erhalten Sie im unteren
Teil der Maske im Bereich „Wurden beim Beleg Fehler festgestellt“ einen Hinweis (Abb.15).
Um die Daten zur weiteren Verarbeitung bereit zu stellen, klicken Sie nun entweder die Funktion „DATEV“ (Abb. 16)
oder die Funktion „Buchungsdatenservice“ (Abb. 18) an.
Abb. 16
Nach der Ausgabe über die Funktion „DATEV“ erhalten Sie im hinterlegten Exportordner (Setup) die Ausgabe der
.EXTF-Dateien zur weiteren Verarbeitung in der Buchhaltung (Abb. 17). Bitte beachten Sie, dass diese Ausgabe
noch nicht einer revisionssicheren Aufbewahrung entspricht, wie sie vom Gesetzgeber verlangt wird.
Die Datensätze (Belege) müssen in einem Dokumentenmanagementsystem archiviert und zur Prüfung
vorgehalten werden.
Für E-Rechnungen gilt: Nur eine validierte und archivierte E-Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug!
Abb. 17
Um die Daten (Buchungssatz und XML-Datei) direkt an das DATEV-Rechenzentrum zu übermitteln, klicken Sie
bitte auf den Button „Buchungsdatenservice“ (Abb. 18). Hier können die Daten verarbeitet und revisionssicher
archiviert werden. Die Voraussetzungen, die für eine Übermittlung an den DATEV-Buchungsdatenservice
gegeben sein müssen, finden Sie unter dem folgenden Link dokumentiert: Dokumentation Buchungsdatenservice
Abb. 18
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Muster für Verfahrensdokumentation
muster_verfahrensdokumentation.pdf
inhaltliche_beschreibung_zum_muster_verfahrensdokumentation.pdf
inhalt_und_bestandteile_muster_verfahrensdokumentation.pdf
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Dokument nur um eine beispielhafte Darstellung
ohne rechtlich verbindliche Gültigkeit handelt.
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Changelog
Changelog und Update aktivieren
Changelog
Beim ersten Öffnen des Reiters „Changelog“ sind noch keine Daten eingetragen.
Klicken Sie den Button „Changelog aktualisieren“ an, werden alle Veränderungen, die es in Ihrer Schnittstelle gibt, von unserem Server geladen und auf Ihrem Rechner gespeichert. Sie können diesen Button jederzeit wieder anklicken. Dabei wird dann die Historie der Änderungen aktualisiert.
Jetzt sind alle Änderungen, die wir an der Schnittstelle durchgeführt haben, ersichtlich.
Links sind die entsprechenden Versionen zu sehen, rechts die Änderungen im Einzelnen.
Die Version, die aktuell auf dem Rechner installiert ist, ist grün markiert
.
Update-Vertrag aktivieren
Haben Sie einen Updatevertrag abgeschlossen, kann der Update-Vertrag über den Button „Update Vertrag aktivieren“ aktiviert werden. Klicken Sie den Button an, kontrolliert die Schnittstelle die Gültigkeit der Lizenz und zeigt die Dauer des Vertrages an.
Update installieren
Aktualisieren Sie Ihre Version der Schnittstelle, indem Sie den Button „Nach Updates suchen“ anklicken.
Die neue Version wird per ftp von unserem Web-Server geladen.
Möglicherweise verhindert Ihr Virenscanner oder Ihre Firewall das Update.
Ist dies der Fall, deaktivieren Sie bitte kurzzeitig Ihren Virenscanner und oder Ihre Firewall.
Jetzt kann die neue Version auf dem Rechner installiert werden.
Nach erfolgter Installation wird die Schnittstelle erneut gestartet.
Probleme beim Update
Zu Beginn des Updates werden Sie mit folgender Maske aus die möglichen Probleme beim Update hingewiesen.
Der Zugriff auf unsere Webseite, um den neuen Setup herunterzuladen erfolgt über eine FTP-Zugriff. Es kann nun sein, das Ihr Virenscanner oder die Windows Firewall dies verhindert.
Virenscanner deaktivieren
Unter Umständen ist es nötig, den Virenscanner bei der Installation zu deaktivieren. z.B.:
Deaktivieren der Firewall
suchen Sie bitte unter den Systemsteuerungen die Firewall.
Wählen Sie die Firewall aus.
Klicken Sie bitte auf „Windows-Firewall“ ein- oder ausschalten und deaktivieren Sie die Firewall.
Führen Sie nun das Update der Schnittstelle erneut durch.
Aktivieren Sie danach unbedingt danach wieder die Firewall
Firewall Ausnahmen konfigurieren
Sie können auch für die jeweilige Schnittstelle eine Ausnahme in Ihrer Firewall konfigurieren.
Fragen Sie hierzu Ihren System-Administrator.
Grundlegendes zur Firewall Ausnahmen erfahren Sie unter:
Grundlegendes zu Windows-Firewall-Ausnahmen
Wählen Sie in den Eistellungen der Firewall „Eine App oder ein Feature durch die Windows-Firewall zulassen“
Sie können in der Firewall die Kommunikation der Schnittstelle freischalten.
Diese Maske kann je nach Betriebssystem unterschiedlich aussehen.
Impressum
Unsere Adresse
Jera GmbH
Reutener Straße 4
79279 Vörstetten
Telefon: ++49 (0) 7666 9137150
Mail: info@jera-software.de
Internet: www.jera-software.de
Vertreten durch:
Sonja Hermle
Johannes Seidel
Klaus Peter Posselt
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: HRB 710863
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz
DE291605706
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Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission gem. Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung),
die voraussichtlich ab dem 15.02.2016 verfügbar sein wird und unter folgendem Link abrufbar ist:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Datenschutzhinweise
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
JERA GmbH Reutener Straße 4 79279 Vörstetten Deutschland Tel.: 07666 94 29 50 Mail: info@jera-software.de Internet: www.jera-software.de; www.fibu-schnittstelle.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Die Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Frau Britta Seidl Firma Datenschutz individuell Reinhold-Schneider-Weg 3 79312 Emmendingen Deutschland Tel: 07641 96 71 214 Mail: datenschutz@jera-software.de
III. Allgemeines zur Datenverarbeitung
1.) Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
2.) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3.) Datenlöschung und Speicherdauer Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
IV. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
1.) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Der Webserver protokolliert hierbei den Zugriffszeitpunkt, aufgerufene Adresse und IP-Adresse Ihres Endgeräts. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie auch Browsertyp und Version, verwendetes Betriebssystem und zuvor aufgerufene Adresse übermitteln. Nur Ihr Internet-Anbieter kann aus Zeitpunkt und IP-Adresse auf Ihren Anschluss und damit ggfs. auf Ihre Person schließen. Wir werten diese Webserverprotokolle nicht aus, sondern nutzen sie nur, um die ordnungsgemäße Funktion unseres Webservers zu überwachen und ggfs. Angriffe nachvollziehen zu können. Zugriff hierauf hat nur unsere IT-Abteilung und unser Webhoster.
2.) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten und der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
3.) Zweck der Datenverarbeitung Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO.
4.) Dauer der Speicherung Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
5.) Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
6.) Einbindung verschiedener Dienste Dritter Wir binden auf unserer Webseite verschiedene Dienste von Google ein. Die Datenverarbeitung für diese Dienste erfolgt in den USA. Informationen hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Google. Wir betten eine interaktive Karte von Google Maps ein, um Ihnen die Anfahrtsplanung zu ermöglichen. Google Maps wertet die Nutzung der Kartenfunktionen aus. Ebenfalls werden Schriftarten von Adobe auf unserer Webseite eingesetzt. Die Datenverarbeitung für diese erfolgt in den USA. Informationen hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von Adobe. Auch werden auf unserer Webseite Borlab-Cookies eingesetzt. Hierdurch werden ebenfalls personenbezogene Daten weitergegeben.
VI. Rechte der betroffenen Person
1. Auskunftsrecht (1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; (2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; (3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; (4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; (5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; (6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; (7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden.
2. Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: (1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; (2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; (3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder (4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: (1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. (2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. (3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. (4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. (5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. (6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
5. Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
6. Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist (1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; (2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; (3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; (4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO; soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder (5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
7. Recht auf Unterrichtung Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
8. Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern (1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und (2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
9. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
10. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
11. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtlicher Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist, (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder (3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden. Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
12. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.