Aufbau und Beschreibung

HS - Harmonisiertes System

Die ersten sechs Stellen der Kodenummern des Zolltarifs bzw. des TARIC werden seit 1988 von der Weltzollorganisation (WCO) in Form der HS-Nomenklatur weltweit geregelt. D.h., dass der Aufbau des Zolltarifs bezüglich der ersten sechs Stellen in nahezu allen Ländern, die am am Welthandel beteiligt sind, identisch ist.
Zurzeit wird das „Harmonisiertes System“ in 176 Ländern angewandt.
Eine Überarbeitung findet regelmäßig statt (zuletzt 2012).

KN - Kombinierte Nomenklatur

Die „Kombinierte Nomenklatur“ wird jeweils als Verordnung im Oktober eines jeden Jahres im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und regelt die ersten acht Stellen des Zolltarifs bzw. des TARIC, sowie die Drittlandszollsätze für das folgende Jahr.
Diese achtstellige Nomenklatur ist während eines Jahres nicht änderbar und gilt sowohl in der EU als auch in den assoziierten Staaten (BG, RO, TR, etc.).

Taric - Tarif Intégré Communautaire/ Tarif intégré des Communautés européennes

Die ersten acht Stellen der Taric (der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften) sind identisch mit der KN8 Nummer. Sie ist somit die Grundlage der einheitlichen Kennzeichnung für Zollzwecke und für die Statistik. Der Taric ist allerdings durch die Taric-Unterpositionen (ab der neunten Stelle) tiefer untergliedert.

Die neunte und zehnte Stelle verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.

Die elfte Stelle der Kodenummer wird für nationale Zwecke verwendet, falls diese zum Beispiel aus statistischen oder umsatzsteuerrechtlichen Gründen erforderlich ist (evtl. auch nationale Verbote und Beschränkungen). Im Normalfall steht hier eine Null, dann ist keine weitere Unterteilung nötig.

  • Einfuhranmeldung beinhalten die 11-stellige Warennummer.
  • Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer.

In welchen Ländern sind diese Zolltarifnummern gültig?

  • Das „Harmonisierten Systems“ (die ersten 6 Stellen) ist weltweit gültig.
  • Die „Kombinierten Nomenklatur“ (die ersten 8 Stellen) ist innerhalb der europäischen Union gültig.

Wikipedia



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