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datev:setup:13b [2017/02/07 12:58] jerawikidatev:setup:13b [2018/08/22 11:22] (aktuell) carina
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 Zur Verbuchung der verschiedenen Sachverhalte stehen die belegdatumsabhängigen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung.  Zur Verbuchung der verschiedenen Sachverhalte stehen die belegdatumsabhängigen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung. 
 Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von § 13-b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden. \\ Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von § 13-b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden. \\
 Sie erreichen dies, wenn Sie in der Datev den Auswahldialogs aufrufen und hier "Steuer-/Berichtigungsschlüssel auswählen" verwenden. Hier können Sie den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt in den Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen. Sie erreichen dies, wenn Sie in der Datev den Auswahldialogs aufrufen und hier "Steuer-/Berichtigungsschlüssel auswählen" verwenden. Hier können Sie den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt in den Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen.
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 {{:amazon:setup:sachverhalte.png?400|}} {{:amazon:setup:sachverhalte.png?400|}}
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 **Überblick der Sachverhalte im Datev CSV Format** **Überblick der Sachverhalte im Datev CSV Format**
  
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 ^Sachverhalte nach § 13b UStG beim Leistungsempfänger^Sachverhalt-Nr^  ^Sachverhalte nach § 13b UStG beim Leistungsempfänger^Sachverhalt-Nr^ 
 |Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 1)|1| |Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 1)|1|
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 |Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte \\ eines im Inland ansässigen Unternehmers \\ (gültig ab 01.09.2013)|13| |Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte \\ eines im Inland ansässigen Unternehmers \\ (gültig ab 01.09.2013)|13|
 |Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände|16| |Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände|16|
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