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Zur Verbuchung der verschiedenen Sachverhalte stehen die belegdatumsabhängigen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung. Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von § 13-b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden.
Sie erreichen dies, wenn Sie in der Datev den Auswahldialogs aufrufen und hier „Steuer-/Berichtigungsschlüssel auswählen“ verwenden. Hier können Sie den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt in den Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen.

Überblick der Sachverhalte im Datev CSV Format

Sachverhalte nach § 13b UStG beim LeistungsempfängerSachverhalt-Nr
Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 1)1
Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (Nr. 2)2
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Nr. 3)3
Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Nr. 4)4
Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 5)5
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen
von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmer
(gültig ab 2010)
7
Treibhausgasemissionszertifikate (Nr. 6) (gültig ab 01.07.2010)8
Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. ä. (Nr. 7., Anlage 3) (gültig ab 01.01.2011)9
Gebäudereinigung (Nr. 8) (gültig ab 01.01.2011)10
Lieferungen von Gold (Nr. 9) (gültig ab 01.01.2011)11
Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen (Nr. 10)
(gültig ab 01.07.2011)
12
Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte
eines im Inland ansässigen Unternehmers
(gültig ab 01.09.2013)
13
Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände16
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