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Zur Verbuchung der verschiedenen Sachverhalte stehen die belegdatumsabhängigen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung.
Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von § 13-b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden.
Sie erreichen dies, wenn Sie in der Datev den Auswahldialogs aufrufen und hier „Steuer-/Berichtigungsschlüssel auswählen“ verwenden. Hier können Sie den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt in den Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen.
Überblick der Sachverhalte im Datev CSV Format
Sachverhalte nach § 13b UStG beim Leistungsempfänger | Sachverhalt-Nr |
---|---|
Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 1) | 1 |
Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (Nr. 2) | 2 |
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Nr. 3) | 3 |
Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Nr. 4) | 4 |
Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 5) | 5 |
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmer (gültig ab 2010) | 7 |
Treibhausgasemissionszertifikate (Nr. 6) (gültig ab 01.07.2010) | 8 |
Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. ä. (Nr. 7., Anlage 3) (gültig ab 01.01.2011) | 9 |
Gebäudereinigung (Nr. 8) (gültig ab 01.01.2011) | 10 |
Lieferungen von Gold (Nr. 9) (gültig ab 01.01.2011) | 11 |
Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen (Nr. 10) (gültig ab 01.07.2011) | 12 |
Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte eines im Inland ansässigen Unternehmers (gültig ab 01.09.2013) | 13 |
Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände | 16 |