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Arbeiten vor der ersten Meldung

Vor der ersten Erstellung sind folgende Voraussetzungen zu prüfen:

  1. Vollständigkeit der Stammdaten in der Warenwirtschaft (zwingend vorhanden und gepflegt müssen sein: TARIC und Gewicht der Artikel).
  2. Zur Abgabe welcher Meldung wurden Sie aufgefordert (Einkauf oder Verkauf). ACHTUNG: Die Meldung des Einkaufs setzt eine Lizensierung der Schnittstelle in der Version „Ultimate“ voraus.
  3. Erfolgreiche Durchführung einer Testübermittlung mit Testdaten. Dies wird zwingend durch das Statistische Bundesamt vorgeschrieben. Über diesen Vorgang erhalten Sie Ihre sogenannte „Materialnummer“. Das Statistische Bundesamt sieht diese Nummer als Identifikation für Sie und Ihren einen Dateiupload vor. Im Folgenden ist das Vorgehen zur Durchführung eines Tests beschrieben.
Durchführung einer Testübermittlung
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