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Gutscheine buchen
Sprechen Sie bitte die Verbuchung von Gutscheinen unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab ! |
Gutscheine werden im allgemeinen „Umsatzsteuerneutral“ verbucht.
Mit dem Erhalt des Geldes für den Gutschein ist noch keine Bezahlung für die später vom Kunden bezogene Ware erfolgt.
Mit anderen Worten: Die Ausgabe des Gutscheins gegen einen bestimmten Geldbetrag stellt umsatzsteuerlich noch keinen konkreten Leistungsaustausch dar. Denn bei der Ausgabe des Gutscheins steht noch nicht konkret fest, welche Ware der Inhaber des Gutscheins später bestellt. Dieser Vorgang unterliegt also nicht der Umsatzsteuer.
Die umsatzsteuerliche Leistung erfolgt erst mit der Einlösung des Gutscheins. Deshalb unterliegt die Gutscheineinlösung der Umsatzsteuer.
Dies hat die OFD Karlsruhe mit Verfügung vom 25.08.2011 entschieden.
Deshalb werde diese Beträge beim Verkauf des Gutscheins auf folgende möglichen Konten gebucht:
SKR 03 | SKR 04 | |
„Ausgegebene Geschenkgutscheine“ | 1796 | 3786 |
oder „Verbindlichkeiten aus Gutscheinen“ | 1604 | 3304 |
Tragen Sie dies unter Setup / Datev Einstellungen / Sachkonten ein.
Im Beleg, mit dem der Kunde den Gutschein kauft, sieht dies dann wie folgt aus: