Metainformationen zur Seite
  •  

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Gutscheine buchen

Sprechen Sie bitte die Verbuchung von Gutscheinen unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab!

Gutscheine werden im allgemeinen „Umsatzsteuerneutral“ verbucht.

Mit dem Erhalt des Geldes für den Gutschein ist noch keine Bezahlung für die später vom Kunden bezogene Ware erfolgt.
Mit anderen Worten: Die Ausgabe des Gutscheins gegen einen bestimmten Geldbetrag stellt umsatzsteuerlich noch keinen konkreten Leistungsaustausch dar. Denn bei der Ausgabe des Gutscheins steht noch nicht konkret fest, welche Ware der Inhaber des Gutscheins später bestellt. Dieser Vorgang unterliegt also nicht der Umsatzsteuer.

Die umsatzsteuerliche Leistung erfolgt erst mit der Einlösung des Gutscheins. Deshalb unterliegt die Gutscheineinlösung der Umsatzsteuer.
Dies hat die OFD Karlsruhe mit Verfügung vom 25.08.2011 entschieden.

Google Suche


Deshalb werde diese Beträge beim Verkauf des Gutscheins auf folgende möglichen Konten gebucht:

SKR 03SKR 04
„Ausgegebene Geschenkgutscheine“17963786
oder „Verbindlichkeiten aus Gutscheinen“16043304

Tragen Sie dies unter Setup / Datev Einstellungen / Sachkonten ein.

Im Beleg, mit dem der Kunde den Gutschein kauft, sieht dies dann wie folgt aus:

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie dem Speichern von Cookies auf Ihrem Computer zu. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information