Zuordnung EU- oder Drittland-Belege

Finden Sie im Menü unter „Setup / DATEV-Einstellungen / EU-Länder/Fremdwährungen„

Diese Funktion ist ab der Version „Premium“ verfügbar!

Firmensitz / Länderkürzel

Firmensitz

Im Anlieferungszustand steht hier immer „DE“ / Deutschland. Haben Sie Ihren Firmensitz z.B. in Österreich, sollten Sie hier statt DE, AT und Österreich eintragen. Zusätzlich müssen Sie in der Liste der EU Länder Österreich entfernen und Deutschland hinzufügen.

Länderkürzel

Im Datev Export wird bei einem steuerpflichtigen EU Umsatz (Konto 8315 oder 4315) zwingend auch das Länderkürzel benötigt, um die Buchung einem EU Land zuzuordnen. In anderen Finanzbuchhaltungssystemen ist dies nicht notwendig und kann an dieser Stelle deaktiviert werden.

EU Länder mit eigener Steuernummer oder USt-ID

(nur mit der Option Schwellenwerte)

Sie haben hier die Möglichkeit, andere Länder anzulegen, die im Belegexport separat verbucht werden sollen. (Für Afterbuy oder WebShops muss zwingend der postalische Kode für das Land eingegeben werden)

Währungen

Fremdwährungen in Euro umrechnen

wenn Sie diese Option aktivieren, werden Buchungen, deren Währung nicht der EURO ist, zusätzlich in EURO umgerechnet. Für die Umrechnung wird ein monatlicher Durchschnittskurs verwendet, dieser wird durch das Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt. (Leider pflegt das Bundesfinanzministerium diese Kurse in einer PDF Datei, sodass diese nicht automatisiert ausgelesen werden kann) Die Schnittstelle fragt diese Kurse bei der Erstellung der Postversanddatei an, wann immer eine solche Buchung in Fremdwährung gefunden wird. Der Kurs wird in der Schnittstelle gespeichert, so dass Sie den Wechselkurs nicht zweimal eingeben müssen.

Bitte achten Sie auch darauf, das entsprechende Konto in Datev als Fremdwährungskonto anzulegen.

EU-Länder

In dieser Liste werden von der Schnittstelle alle EU Länder eingetragen, die zum Zeitpunkt der Installation zu den EU Ländern gehören.

Änderungen in der EU-Zugehörigkeit müssen an dieser Stelle nachgetragen werden.

An Hand dieser Tabelle unterscheidet die Schnittstelle zwischen EU- und Drittland-Lieferungen. In Abhängigkeit davon, in welches Land die Lieferung erfolgt und ob eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) hinterlegt ist, werden die Belegpositionen den entsprechenden Erlöskonten zugeordnet.
Zusätzlich werden die Belege mit den entsprechenden UStIDs an DATEV übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass die UStID beim Kunden hinterlegt ist. Nur so kann eine ZM-Meldung erstellt werden.

Zusätzlich sehen Sie hier die Lieferschwellen (Stand 11-2015)

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