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Selektieren Sie die Belege über einen Zeitraum.

Sie erhalten die Liste aller EU Belege.

Korrigieren Sie an dieser Stelle z.B. falsche Taric Nummern.
Nachdem Sie alle Fehlern korrigiert haben, können Sie den Export starten.

Zusätzlich können Sie die Angaben „Verkehrszweig“ und „Ursprungsregion“ anpassen.

Wählen Sie den Dateinamen aus, unter der der Report abgelegt werden soll.

Begriffsdefinition

Urspung / Versendungsland (VLD) = Versendungsmitgliedstaat

Anzugeben ist der Mitgliedstaat der Europäischen Union, aus dem die Waren mit dem Ziel „Bestimmungsmitgliedstaat Deutschland“ abgesandt worden sind. Ist dieser Versendungsmitgliedstaat nicht bekannt, so kann der Einkaufsmitgliedstaat angegeben werden. Einkaufsmitgliedstaat ist der Mitgliedstaat, in dem der Vertragspartner (Verkäufer) ansässig ist, mit dem der Vertrag, reine Beförderungsverträge ausgenommen, der zur Lieferung der Waren nach Deutschland führt, geschlossen wurde. Anzugeben ist der ISO-Alpha-2-Ländercode des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Siehe das aktuelle Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.

Lieferland / Bestimmungsland (BLD) = Bestimmungsmitgliedstaat

Anzugeben ist der EU-Mitgliedstaat, in den die Waren verbracht werden, um dort ge- oder verbraucht, bzw. be- oder verarbeitet zu werden; ist der Bestimmungsmitgliedstaat nicht bekannt, so gilt als Bestimmungsmitgliedstaat der letzte bekannte EU-Mitgliedstaat, in den die Waren verbracht werden sollen. Anzugeben ist der ISO-Alpha-2-Ländercode des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Siehe das aktuelle Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.

Taric / Warennummer (WNM)

In der Warenwirtschaft wird die Taric mit 11 Stellen abgelegt. Die Schnittstelle macht daraus die 8-stellige Warennummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik, in der für den Berichtszeitraum jeweils gültigen Fassung.
Die Warennummern „Warennummer“ sind dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zu entnehmen, welches über das Statistische Bundesamt erworben werden kann. Das Stichwortverzeichnis aus unserer Buchausgabe hilft in vielen Fällen, die Fundstellen für eine passende Warennummer einzugrenzen. Einzelne Kapitel des Warenverzeichnisses stehen auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes http://www.destatis.de unter „Grundlagen/Klassifikationen“ im PDF-Format zum Herunterladen zur Verfügung. Alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt und stehen mit weiteren Informationen auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes http://www.destatis.de unter „Grundlagen/Klassifikationen“ zur Verfügung.

Art des Geschäfts (AG)

Es handelt sich hierbei um eine Angabe über bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages. Anzugeben ist eine 2-stellige Schlüsselzahl der Art des Geschäfts.

ART DES GESCHÄFTSSchlüssel-
nummer
Angabe
Rechnungsbetrag
Angabe
Statistischer Wert
Geschäfte mit Eigentumsübertragung (tatsächlich oder beabsichtigt)
und mit Gegenleistung (finanziell oder anderweitig);
Ausnahme: Die unter den Schlüsselnummern 21-23, 29, 71, 72 und 81
zu erfassenden Geschäfte (a) (b) ( c ).
- Endgültiger Kauf/Verkauf (b)11ja*)
- Ansichts- oder Probesendungen,
Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte
(einschließlich Konsignationslager)
12ja*)
- Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel)13jaja
- Finanzierungsleasing (Mietkauf) ( c )14jaja
- Sonstiges19jaja
*) siehe Erläuterung zu Statistischer Wert (Seite 13)
Rücksendung von Waren und unentgeltliche Ersatzlieferungen von Waren, die bereits erfasst wurden (d)
- Rücksendung von Waren21 ja
- Ersatz (zum Beispiel wegen Garantie) für zurückgesandte Waren22 ja
- Ersatz (zum Beispiel wegen Garantie) für nicht zurückgesandte Waren23 ja
- Sonstiges29 ja
Geschäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen
(zum Beispiel Hilfslieferungen) (e)
- Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Union
ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen
31 ja
- andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen32 ja
- sonstige Hilfslieferungen
(von Privaten oder von nicht öffentlichen Stellen)
33 ja
- sonstige Geschäfte (zum Beispiel Geschenksendungen)34 ja
Warensendung zur Lohnveredelung (f), (g)
(kein Eigentumsübergang auf den Veredeler)
- Waren, die voraussichtlich in den
ursprünglichen Versendungsmitgliedstaat zurückgelangen
41 ja
- Waren, die voraussichtlich nicht in den
ursprünglichen Versendungsmitgliedstaat zurückgelangen
42 ja
(falls vorhanden)
ja
Warensendung nach Lohnveredelung (f), (g) (kein Eigentumsübergang auf den Veredeler)
- Waren, die in den ursprünglichen Versendungsmitgliedstaat zurückgelangen51Ja (l)ja
- Waren, die nicht in den ursprünglichen Versendungsmitgliedstaat zurückgelangen52jaja
Spezielle, für nationale Zwecke kodierte Geschäfte (Schlüsselnummer „6“)
- in Deutschland derzeit nicht belegt -
Warensendung im Rahmen gemeinsamer Verteidigungsprogramme oder anderer gemeinsamer zwischenstaatlicher Programme
- für militärische Zwecke71 ja
- für zivile Zwecke (zum Beispiel Airbus; ausgenommen die unter
Schlüsselnummern 11-14 oder 19 zu erfassenden Geschäfte)
72 ja
Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen
Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil
eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in
Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den
Gesamtwert der Waren erfasst. (h)
81jaja
Andere Geschäfte, die sich den anderen Schlüsseln nicht zuordnen lassen
- Miete, Leihe oder Operate-Leasing (i) über mehr als 24 Monate (j));
ausgenommen die unter den Schlüsselnummern 41-72 zu erfassenden Geschäfte
91jaja
- Sonstige (k)99Ja
(falls vorhanden)
ja

Verkehrszweig

Anzugeben ist das Beförderungsmittel an der deutschen Grenze nachfolgendem Schlüssel:

Seeverkehr1
Eisenbahnverkehr2
Straßenverkehr3
Luftverkehr4
Postsendungen*5
Festinstallierte Transporteinrichtungen
(zum Beispiel Transport in Rohrleitungen)
7
Binnenschifffahrt8
Eigener Antrieb
(Beförderungsmitteln, die mit eigener Kraft die Grenze des Erhebungsgebietes überschreiten)
9

* Sollte Ihnen bekannt sein, welches grenzüberschreitende Verkehrsmittel das Postunternehmen genutzt hat z. B. Luftverkehr („4“), geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Anmerkung: Zu den Postunternehmen werden auch private Paket- und Kurierdienste gezählt.

Ursprungsregion (Urspr. Reg.)

Die Ursprungsregion ist das Bundesland, in dem die Waren hergestellt, montiert, zusammengesetzt oder bearbeitet wurden. Anzugeben ist für Waren mit Ursprung in Deutschland die Ländernummer des Bundeslandes. Kann der Ursprung nicht ermittelt werden, ist die Ländernummer des Bundeslandes anzugeben, aus dem die Ware versandt oder andernfalls in den Handel gebracht wurde. Für Waren mit ausländischem Ursprung ist die Schlüssel-Nr. „99“ einzutragen.

Rechnungsbetrag in vollen Euro

Als Rechnungsbetrag ist für die angemeldete Ware das in Rechnung gestellte Entgelt, d.h. die umsatzsteu-errechtliche Bemessungsgrundlage, anzugeben. Zu berücksichtigen sind hierbei auch eventuell berechne-te Beförderungs- und Versicherungskosten sowie Verbrauchsteuern, die vom Erwerber geschuldet werden. Der Rechnungsbetrag ist in vollen Euro und ohne ggf. berechnete Umsatzsteuer einzutragen.
Siehe den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2 „Feld 18“.
Anzugeben ist ein Zahlenwert ohne Komma, Sonder- und Währungskennzeichen.

Statistischer Wert in vollen Euro

Der Statistische Wert ist definiert als Warenwert frei deutsche Grenze (ohne Umsatzsteuer), das heißt Beförderungskosten sind unter Umständen je nach vereinbarter Lieferbedingung nur anteilig (zum Beispiel anhand eines Kilometerschlüssels) zu berücksichtigen.
Siehe auch Leitfaden zur Intrahandelsstatistik (PDF Datei nicht barrierefrei) Kapitel 5.1 und Kapitel 5.2 „Feld 19“

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