(Diese finden Sie im Menü unter „Setup / Payment-Module/ Amazon/ Amazon Pay“)
Es sind zwei Arten von Amazon Payment zu unterscheiden:
Bei Amazon Payment gibt es nur eine Gebühr.
Zusätzlich gibt es Ausgleichszahlungen, d.h. Amazon behält einen Teil Ihres Guthabens ein, das erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt wird.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit den Gesamtbetrag eines Zahlungsreports auf ein Geldtransfer-Konto zu buchen.
Dies erleichtert Ihnen die Abstimmung des Amazon Kontos.
Es handelt sich um den Betrag, den Amazon Ihnen auf Ihr Bankkonto überweist.
Dies ist nur für das „alte Amazon Payment“ relevant.
Über die Schnittstelle haben Sie die Möglichkeit, den § 13b UStG auf die Amazon-Gebühren anzuwenden.
Hierfür aktivieren Sie die Checkbox „13b auf Amazon Gebühren anwenden“. Im Feld „Steuerschlüssel“ tragen
Sie den entsprechenden Steuerschlüssel ein.
Bitte wenden Sie sich in sachlichen Fragen zur Anwendung des § 13b UStG auf die Amazon-Gebühren an Ihren Steuerberater!
Zur Verbuchung der verschiedenen Sachverhalte stehen die belegdatumsabhängigen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung.
Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von § 13-b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden.
Sie erreichen dies, wenn Sie in der Datev den Auswahldialogs aufrufen und hier „Steuer-/Berichtigungsschlüssel auswählen“ verwenden. Hier können Sie den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt in den Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen.
Überblick der Sachverhalte im Datev CSV Format
Sachverhalte nach § 13b UStG beim Leistungsempfänger | Sachverhalt-Nr |
---|---|
Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 1) | 1 |
Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände (Nr. 2) | 2 |
Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen (Nr. 3) | 3 |
Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Nr. 4) | 4 |
Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer (Nr. 5) | 5 |
Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmer (gültig ab 2010) | 7 |
Treibhausgasemissionszertifikate (Nr. 6) (gültig ab 01.07.2010) | 8 |
Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. ä. (Nr. 7., Anlage 3) (gültig ab 01.01.2011) | 9 |
Gebäudereinigung (Nr. 8) (gültig ab 01.01.2011) | 10 |
Lieferungen von Gold (Nr. 9) (gültig ab 01.01.2011) | 11 |
Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen (Nr. 10) (gültig ab 01.07.2011) | 12 |
Lieferungen von Gas oder Elektrizität sowie von Wärme oder Kälte eines im Inland ansässigen Unternehmers (gültig ab 01.09.2013) | 13 |
Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände | 16 |
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