Gutschriften zu Vorquartalen

Über die OSS-Meldung können keine negativen Beträge gemeldet werden.
Existiert für einen Fall in einem Quartal nur eine Gutschrift, so kann diese Gutschrift nicht „direkt“ gemeldet werden.
Diese Gutschrift bezieht sich auf eine Rechnung aus einem Vorquartal.
Es muss zwingend eine Korrektur für das Vorquartal erstellt werden.
Wurde die OSS-Meldung für das Vorquartal nicht mit der Schnittstelle erstellt, so kann die Schnittstelle diesen gemeldeten Wert
nicht ermitteln und entsprechend keine Korrektur erstellen. Eine Meldung muss manuell über ELSTER erfolgen.

Ebenfalls nicht gemeldet werden können Gutschriften, die mit einem positiven Wert erstellt wurden.
Auch hier ist eine Verarbeitung nicht möglich.

Die in Abb. 1 rot markierten Beträge können über die Schnittstelle nicht gemeldet werden.


Abb. 1